1.1 | Folgende Unterlagen/Regelungen werden in der nachstehenden Rangfolge Bestandteil und Grundlage einer Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist: - das Beauftragungsschreiben des Auftraggebers, - die Leistungsbeschreibung sowie die dazugehörigen Pläne, Zeichnungen und statischen Berechnungen, - das Angebot des Auftragnehmers, - die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung sowie die sonstigen einschlägigen technischen Vorschriften, - das Bürgerliche Gesetzbuch. |
1.2 | Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer (z.B. in seinem Angebot) auf diese verweist und der Auftraggeber nicht widerspricht. Ausgeschlossen ist insbesondere eine Haftungsbegrenzung des Auftragnehmers. |